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   VK Bund, 08.08.2016 - VK 2-39/16   

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https://dejure.org/2016,29544
VK Bund, 08.08.2016 - VK 2-39/16 (https://dejure.org/2016,29544)
VK Bund, Entscheidung vom 08.08.2016 - VK 2-39/16 (https://dejure.org/2016,29544)
VK Bund, Entscheidung vom 08. August 2016 - VK 2-39/16 (https://dejure.org/2016,29544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Feststellungsinteresse; Erfüllbarkeit der Vorgaben der Leistungsbeschreibung - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Messebesuch ist geeignetes Mittel zur Informationsbeschaffung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahrensvorbereitung, Markterkundung und Messebesuch ein weites Feld!?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfahrensvorbereitung, Markterkundung und Messebesuch ein weites Feld!?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 07.07.2015 - VK 2-49/15

    Nachprüfungsverfahren: Funktionsunterwäsche

    Auszug aus VK Bund, 08.08.2016 - VK 2-39/16
    Im Rahmen eines durch einen Konkurrenten bei der erkennenden Vergabekammer anhängig gemachten Nachprüfungsverfahrens, das unter dem Aktenzeichen VK 2-49/15 geführt worden ist, habe die Ag dann aber das Vergabeverfahren für beide Lose aufgehoben, was mit der mangelnden Transparenz der Wertungskriterien begründet worden sei.

    Grundsätzlich hätte die Aufhebung des vorangegangenen Vergabeverfahrens durch die jetzige ASt, die im Verfahren VK 2-49/15 als Beigeladene verfahrensbeteiligt war, zum Gegenstand eines eigenen Nachprüfungsantrags gemacht werden können, so ausdrücklich der Beschluss der erkennenden Kammer vom 7. Juli 2015.

    Die ASt hatte den Zuschlag für das Los 1 (Sommer) - zwar wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht des § 101 a GWB a.F., wie im Verfahren VK 2-49/15 festgestellt, im Ergebnis unwirksam - bereits erhalten und sollte ihn für das Los 2 (Winter) ebenfalls erhalten.

    Die Aufhebung des vorangegangenen Vergabeverfahrens erfolgte jedoch ausschließlich aufgrund des Verfahrens VK 2-49/15, in welchem die Ag nach nochmaliger, durch das Nachprüfungsverfahren ausgelöster Überprüfung Transparenzdefizite bezüglich der Wertungskriterien erkannt hatte.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus VK Bund, 08.08.2016 - VK 2-39/16
    Hierfür bedarf es eines gesonderten Feststellungsinteresses, das sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art rechtfertigt, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11. Mai 2011 -Verg 8/11; Beschluss vom 4. Mai 2009 - Verg 68/08).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von

    Auszug aus VK Bund, 08.08.2016 - VK 2-39/16
    Ausgehend von diesen Maßstäben ist das Feststellungsinteresse der ASt hier wegen einer Wiederholungsgefahr zu bejahen (vgl. zur Wiederholungsgefahr als Grund für die Bejahung des Feststellungsinteresses OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014 - Verg 28/13).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus VK Bund, 08.08.2016 - VK 2-39/16
    Hierfür bedarf es eines gesonderten Feststellungsinteresses, das sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art rechtfertigt, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11. Mai 2011 -Verg 8/11; Beschluss vom 4. Mai 2009 - Verg 68/08).
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